Die Einrichtung ist in der Regel von montags bis donnerstags mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, der Schulferien und der zusätzlichen Schließzeiten der Schule (bewegliche Ferientage, Fortbildungstage u. ä.) geöffnet.
Die Betreuung findet von 13:00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Die Schüler haben die Möglichkeit, sich in der Schulmensa mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen oder können ihr mitgebrachtes Essen im Aufenthaltsraum verzehren.
Die Preise und weitere Infos entnehmen Sie bitte unserem Anmeldebogen.
Nach der Anmeldung und Begrüßung ab 13:00 Uhr können die Schülerinnen und Schüler in die Mensa zum Essen gehen oder ihr mitgebrachtes Essen im Betreuungsraum einnehmen. Um 14:00 Uhr beginnt die Hausaufgabenzeit. Diese ist kein organisierter Nachhilfeunterricht für bestimmte Fächer. Die Kinder sollen in Ruhe und unter Aufsicht ihre Hausaufgaben selbständig anfertigen. Die Betreuer bemühen sich auf die vollständige Erledigung der Aufgaben zu achten, geben im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfestellung, motivieren zum Lernen auf Tests und Arbeiten. Eine Überprüfung der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Fehler und deren Berichtigung kann je nach Größe der Gruppe aber nicht gewährleistet werden.
Bei anhaltenden Schwierigkeiten in der Erledigung der Hausaufgaben kontaktieren die Betreuer die Eltern und es wird im gemeinsamen Gespräch nach Lösungen gesucht. In diesem Zusammenhang benötigen wir ebenfalls das Einverständnis der Eltern, dass ein Austausch, immer bezogen auf schulinterne Inhalte, mit den betreffenden Klassen- und Fachlehrern geführt werden darf. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Während der Betreuungszeit werden außerdem sinnvolle spiel- und freizeitpädagogische Aktionen durchgeführt. Dazu gehört das Angebot gemeinsam Spiele zu spielen, zu puzzeln, Kekse oder Waffeln zu backen wie auch jahreszeitenabhängige Kreativangebote. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nach Absprache auf dem Schulgelände außerhalb des Gebäudes frei bewegen.
Darf ein Kind wegen einer Krankheit die Schule nicht besuchen, ist auch der Besuch der Betreuungsgruppen nicht möglich. Bei Erkältungskrankheiten, beim Auftreten von Hautausschlägen, starken Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber sind die Kinder zu Hause zu behalten. Leidet ein Kind an einer ansteckenden Krankheit z.B. Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken etc. muss die Betreuungskraft sofort unterrichtet werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in diesem Fall ebenfalls ausgeschlossen.
Während der Betreuung ist die Betreuungskraft grundsätzlich für die Kinder ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in der Betreuungs- gruppe und endet, sobald das Kind die Betreuungseinrichtung verlassen hat, spätestens jedoch mit dem, für die jeweilige Betreuungsgruppe festgelegten zeitlichen Ende. Die Kinder sind während ihres Aufenthaltes in den Betreuungsgruppen unfallversichert.
Der Weg vom und zum Betreuungsangebot fällt nicht unter die Aufsicht der Betreuungskräfte. Der Förderverein haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder.
Eine Aufnahme erfolgt nach einer schriftlichen Anmeldung über das Anmeldeformular und nach einer Bestätigung (schriftlich oder telefonisch) durch den Förderverein Kinder, Jugend und Kultur.
Änderungen sind während des Schuljahres jeweils zum Ende eines Monats möglich und müssen per Post oder per Mail mitgeteilt werden.
Kündigungen sind per Post oder per Mail bis spätestens 15. eines Monats auf sein Ende mitzuteilen.
Förderverein Kinder, Jugend und Kultur Grenzach-Wyhlen e. V.
Bahnhofstr. 33
79639 Grenzach-Wyhlen
E-Mail: mail@kijuku-gw.de
Der Verein behält sich vor, bei Nichtbezahlung des Elternbeitrages das Betreuungsverhältnis zu beenden.
KostenDer Elternbeitrag ist für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, gleichgültig ob sie die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht. Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten darstellt, ist der Beitrag auch für die Ferienzeit (mit Ausnahme des Sommerferienmonats August) zu bezahlen.
Maßgeblich für den Elternbeitrag ist die Anzahl der im Haushalt wohnenden Kinder unter 18 Jahren.
Die monatliche Gebühr beträgt pro angemeldeten Wochentag bei 1 Kind 28 €, ab 2 Kindern im Haushalt lebend 25 €. Sofern Sie in einem Leistungsbezug stehen oder Kinderzuschlag erhalten zahlen Sie den ermäßigten Satz von 12,50 €.
Beispielrechnung:
Sie haben ein Kind und melden es Montag und Dienstag an, dann zahlen Sie im Monat 28 € x 2 Tage = 56 €
Oder: Sie haben 2 Kinder im Haushalt lebend und eines davon kommt Montag bis Donnerstag in die Betreuung, dann zahlen Sie 25 € mal 4 Tage = 100 €
Die Betreuer sind während der Betreuungszeiten unter der mobilen Telefonnummer 01573 107 48 27 oder per E-Mail an betreuungSZ@kijuku-gw.de zu erreichen.